Beitragswesen
Beitragswesen
Monatliche Vereinsbeiträge ab 01.01.2024
Vermind. Beitrag
€3/Monat
- Empfänger von Sozialleistungen & sog. Härtefälle*
- Jahresbeitrag: 36€
Besonderheiten & Hinweise
- Das 3. Kind und alle weiteren sind beitragsfrei
- * Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Grundwehrdienst- bzw. Zivildienstleistende und sogenannte „Härtefälle“ können auf Antrag und positiver Entscheidung des Vorstandes zeitweise auf den verminderten Beitrag festgesetzt werden
- Ehrenmitglieder und langjährige Vereinsmitglieder (mindestens 10-jährige Mitgliedschaft), die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag von der Beitragszahlung befreit
- Die Beiträge werden im Bankeinzugsverfahren halbjährlich, im April bzw. Oktober eines jeden Jahres, eingezogen

