Wappen Sportverein Walle e.V.

Beitragswesen

Wappen Sportverein Walle e.V.

Beitragswesen

Monatliche Vereinsbeiträge ab 01.01.2024

Besonderheiten & Hinweise

  • Das 3. Kind und alle weiteren sind beitragsfrei
  • *  Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, Grundwehrdienst- bzw. Zivildienstleistende und sogenannte „Härtefälle“ können auf Antrag und positiver Entscheidung des Vorstandes zeitweise auf den verminderten Beitrag festgesetzt werden
  • Ehrenmitglieder und langjährige Vereinsmitglieder (mindestens 10-jährige Mitgliedschaft), die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag von der Beitragszahlung befreit
  • Die Beiträge werden im Bankeinzugsverfahren halbjährlich, im April bzw. Oktober eines jeden Jahres, eingezogen
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